Beim Kauf eines Rassekätzchens wird Ihnen der seriöse Katzenzüchter
einen Stammbaum auch Ahnentafel aushändigen. Dieser sollte von
einem renomierten Zuchtverband ausgestellt sein und Auskünfte über
vier Katzen-Generationen enthalten. der Stammbaum gilt auch als Rassereinheit-
und Eigentumsnachweis.
Das Deckblatt des Stammbaumes gibt in der Regel Auskunft über
den Namen und die Anschrift des Verbandes, bei dem das Kätzchen
registriert ist. Im inneren Teil befinden sich: die Zuchtbuchnummer,
Name und Anschrift des Züchters, der Name des Jungtieres, sein
Geschlecht, das Wurfdatum, seine Farbe und die genaue Rassebezeichnung.
Des Weiteren erfährt man die Namen und Farben der Elterntiere,
der Grosseltern, der Urgrosseltern und der Ururgrosseltern sowie die
von diesem Tieren errungenen Titel.
Existieren in der Ahnentafel des Jungtieres Verwandte, die nicht registriert
sind, ist dies deutlich gekennzeichnet.
Titel
Der Stammabum enthält ebenfalls eine Rubrik, in welcher
der Katzenbesitzer Prämierungen eintragen kann, welche sein Tier
auf Ausstellungen errrungen hat. Titel-Bewertungen müssen dem Verband
gemeldet werden. So wird der erworbene Titel registriert und bei den
nächsten Jungtierstammbäumen berücksichitgt. Etweige
Veränderungen innerhalb des Stammbaumes darf man nicht persönlich
vornehmen. Far-oder Geschlechtskorrekturen können nur in Form einer
Richterbewertung auf eine Internationalen Ausstellunge durch einen vom
Zuchtausschuss ernannten Richter vorgenommen werden.
Selbstertellte Änderungen machen den Stammbaum ungültig. Stammbäume
obliegen den Bestimmungen des jeweiligen Verbandes. Züchtende Mitglieder
müssen sich an den vom Verband festegelgetn Zuchtrichtlinien orientieren.
Kauft man laso ein Jungtier, das über den Stammbaum eines renomierten
Verbandes verfügt, sollte gewährleistet sein, dass es aus
eines kontrolierten Zucht stammt.
Zum Wohl der Katze
Zu den Bestimmungen der Verbände gehört beispielweise, dass
Zuchtkatzen erst an dem volledeten ersten Lebensjahr gedeckt werden.
Die Verpaarung von Vollgeschwistern ist nur nach einem positiven Genehmigungsverfahren
gestattet. Dazu muss der Züchter nachweisen, dass die Verpaarung
zu einer Verbesserung des Zuchtziels führt. Die aus der Verpaarung
entstehenden Jungtiere erhalten ihre Stammbäume erst, nachdem ein
ärztliches Gutachten bezüglich ihrer Gesundheit vorgelegt
wurde. Das gleiche Prozedere steht bevor, wenn Elterntiere verpaart
werden sollen, in deren Ahnenrehien nur neun oder wenige unteschiedliche
Vorfahren auftreten. Rassekreuzungen sind im Allgemeinen verboten- werden
aber akzeptiert, wenn sie den positiven Beeinflussung des Zuchtziels
dienen, aber z.B. bei der Britisch Kurzhaar ist die Hauskatze einzukreuzen
verboten.
Die Bestimmung der Verbände dienen dem Wohl der reigistrieten Katzen.
Unkontrollierte Rassekreuzungen, durch Inzeszucht oder Krankheit bedingte
Defekte und das Ausbeuten von Zuchttieren sollen dadurch verhindert
werden. Züchter, die keinem renomierten Verband angeschlossen sind,
unterliegen keiner offiziellen Zuchtkontrolle.
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