"Kommt an mein Herz, mein schönes Katzentier; Zieh ein der Tatze Krallen,
Gönn einen Blick in deine Augen mir, Achatgesprenkelt und metallen".
Charles Baudelaire

Ahnentafel / Stammbaum

Beim Kauf eines Rassekätzchens wird Ihnen der seriöse Katzenzüchter einen Stammbaum auch Ahnentafel aushändigen. Dieser sollte von einem renomierten Zuchtverband ausgestellt sein und Auskünfte über vier Katzen-Generationen enthalten. der Stammbaum gilt auch als Rassereinheit- und Eigentumsnachweis.

Das Deckblatt des Stammbaumes gibt in der Regel Auskunft über den Namen und die Anschrift des Verbandes, bei dem das Kätzchen registriert ist. Im inneren Teil befinden sich: die Zuchtbuchnummer, Name und Anschrift des Züchters, der Name des Jungtieres, sein Geschlecht, das Wurfdatum, seine Farbe und die genaue Rassebezeichnung. Des Weiteren erfährt man die Namen und Farben der Elterntiere, der Grosseltern, der Urgrosseltern und der Ururgrosseltern sowie die von diesem Tieren errungenen Titel.

Existieren in der Ahnentafel des Jungtieres Verwandte, die nicht registriert sind, ist dies deutlich gekennzeichnet.

Titel
Der Stammabum enthält ebenfalls eine Rubrik, in welcher der Katzenbesitzer Prämierungen eintragen kann, welche sein Tier auf Ausstellungen errrungen hat. Titel-Bewertungen müssen dem Verband gemeldet werden. So wird der erworbene Titel registriert und bei den nächsten Jungtierstammbäumen berücksichitgt. Etweige Veränderungen innerhalb des Stammbaumes darf man nicht persönlich vornehmen. Far-oder Geschlechtskorrekturen können nur in Form einer Richterbewertung auf eine Internationalen Ausstellunge durch einen vom Zuchtausschuss ernannten Richter vorgenommen werden.

Selbstertellte Änderungen machen den Stammbaum ungültig. Stammbäume obliegen den Bestimmungen des jeweiligen Verbandes. Züchtende Mitglieder müssen sich an den vom Verband festegelgetn Zuchtrichtlinien orientieren. Kauft man laso ein Jungtier, das über den Stammbaum eines renomierten Verbandes verfügt, sollte gewährleistet sein, dass es aus eines kontrolierten Zucht stammt.

Zum Wohl der Katze
Zu den Bestimmungen der Verbände gehört beispielweise, dass Zuchtkatzen erst an dem volledeten ersten Lebensjahr gedeckt werden. Die Verpaarung von Vollgeschwistern ist nur nach einem positiven Genehmigungsverfahren gestattet. Dazu muss der Züchter nachweisen, dass die Verpaarung zu einer Verbesserung des Zuchtziels führt. Die aus der Verpaarung entstehenden Jungtiere erhalten ihre Stammbäume erst, nachdem ein ärztliches Gutachten bezüglich ihrer Gesundheit vorgelegt wurde. Das gleiche Prozedere steht bevor, wenn Elterntiere verpaart werden sollen, in deren Ahnenrehien nur neun oder wenige unteschiedliche Vorfahren auftreten. Rassekreuzungen sind im Allgemeinen verboten- werden aber akzeptiert, wenn sie den positiven Beeinflussung des Zuchtziels dienen, aber z.B. bei der Britisch Kurzhaar ist die Hauskatze einzukreuzen verboten.

Die Bestimmung der Verbände dienen dem Wohl der reigistrieten Katzen. Unkontrollierte Rassekreuzungen, durch Inzeszucht oder Krankheit bedingte Defekte und das Ausbeuten von Zuchttieren sollen dadurch verhindert werden. Züchter, die keinem renomierten Verband angeschlossen sind, unterliegen keiner offiziellen Zuchtkontrolle.


© Agnes Ziemendorf
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